@marcdsl: Ich würd an Ihrer Stelle mal den Ball flachhalten.
Folgekosten. mehr etwas mit dem bisherigen Straßennamen anfangen könnte. Gibt es irgendeinen plausiblen Grund für diese Änderung? Ein Firmenname muss gefunden werden: Dieser sollte einerseits eingängig sein und andererseits den gesetzlichen Anforderungen genügen. Das Ändern des Vornamens kann – je nach Aufwand – bis zu 255 Euro kosten, ein geänderter Nachname bis zu 1 022 Euro. PDS will Gesetz zu Straßennamen ändern Kaum Chancen, daß Bürgerproteste rechtlich Rückhalt durchs Parlament bekommen. Bad Schwartau Stockelsdorf Straßennamen geändert: Wer übernimmt die Kosten? Es gibt aber (zumindest hierzustadt) Übergangsfristen, in denen beide Namen übereinander (der alte rot durchgestrichen) auf Straßenschildern zu finden sind. Doch was wichtig und was nicht wichtig ist, darüber schweigt das Gesetz. Kosten. Es gibt natürlich nichts Wichtigeres, als Strassennamen zu ändern. Diese Höchstsätze werden aber selten fällig, sie sollen abschreckend wirken. Ein Anrecht auf einen bestimmten Straßennamen hat der Anlieger nicht. Was kostet diese Person mit ihren geistreichen Ideen an Steuergelder? Als wichtig genug für eine Namensänderung gelten demnach unter anderem:•ein Name, den die Mehrheit mit anstößigen Gedanken verbindet,•ein lächerlich klingender Name oder der zu entsprechenden Wortspiel… Immer wieder kommt es aber vor, dass im Verlauf der eigenen Geschäftstätigkeit der Wunsch aufkommt, den Firmennamen zu ändern. Bei Ablehnung kommen anteilige Kosten auf Sie zu.
Wurden die betroffenen Anwohner dazu mal befragt? Einen Nutzen kann es für Keinen haben! 15.09.1994; Lesedauer: 2 Min.
Es bedeutet nur Aufwand und Kosten. Näheres findet man erst in der dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift. Manchmal fällt ein Gebührenvorschuss an. In dieser Zeit ist jeder Betroffene garantiert noch unter der alten Adresse erreichbar; vermutlich wird die Post auch weit Straßennamen: Gemeinden haben das Recht, öffentlichen Straßen und Plätzen Namen zu geben. Wer als Existenzgründer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, der steht schon gleich zu Beginn des eigenen Unternehmens vor einer schwierigen Entscheidung. Laut Namensänderungsgesetz lässt sich der Familienname wie auch der Vorname nur ändern, wenn ein wichtiger Grund das rechtfertigt. Unabhängig davon gings um die Frage, ob die Stadt den Namen ändern kann und die Bewohner auf den Kosten sitzen bleiben.
Dazu gehört auch, bestehende Namen zu ändern. Verwaltung kündigt an, die Ausweise der Dorfstraßen-Bewohner ohne Gebühr zu ändern.