Bald sind alle Online-Dienste der kommunalen Verwaltung im Portalverbund – für ganz Nordrhein-Westfalen.
Registrierung und Authentifizierung per Online-Ausweisfunktion
und es wird an den Portalverbund.NRW angebunden sein.
Um das landesweite Portalangebot zu errei-chen, bedarf es abgestufter Migrationsszenarien.“1 Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung (Erstuntersuchung) und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (Nachuntersuchung) einer oder eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Das Servicekonto.NRW ist jetzt erstmals der Fachöffentlichkeit vorgestellt und zur Anbindung an Verwaltungsportale freigegeben worden.
Formularmanagement, Authentifizierung (über das Servicekonto.NRW), Bezahl-dienste (über ePayBL), Postfachdienst und Dokumentensafe etc.
• Sonderregelung Schriftformerfordernis.
Durch die Verknüpfung von ServicePortal, Formularen und Authentifizierung über das Servicekonto.NRW können wir digitale Dienstleistungen entwickeln, …
Die bisherige Authentifizíerung über das Servicekonto NRW hat für neue Anträge keine Gültigkeit mehr.
Sie erhalten für diesen Fall noch weiterführende Informationen per E-Mail. Im E-Government-Gateway des Kommunalen Rechenzentrums Minden-Ravensberg/Lippe (krz) ist das Servicekonto bereits mit dem Produktivgang verfügbar. Hierzu ist es allerdings nötig, dass die Nutzer sich in einem ersten Schritt in dem Portal registrieren.
Bestehende Onlineanträge aus dem bisherigen Verfahren werden aber weiterhin bearbeitbar sein. • Bei der Entwicklung dieser Maßnahmen unterstützt uns d-NRW (zusammen mit seinen Rahmenvertrags-partnern von T-Systems). • Authentifizierung über Servicekonto NRW.
Veröffentlicht unter AusweisApp mobil, Berechtigungszertifikat, Online-Ausweisfunktion, Online-Ausweisfunktion mobil | Verschlagwortet mit Berechtigungszertifikat, Berechtigungszertifikat Servicekonto.NRW, Nordrhein-Westfalen, Servicekonto.NRW, Single Sign-One, Single Sign-One für E-Government-Dienste | Hinterlasse einen Kommentar Das Onlinezugangsgesetz (OZG) – die Kommunen in NRW und ihre IT-Dienstleister präsentieren hier ihre Lösungen und gemeinsamen Digitalisierungsprojekte. Das soll das Servicekonto.NRW als eine Art Single Sign-On fungieren, mit dessen Hilfe sich Nutzer bei den verschiedenen Online-Angeboten des Landes einloggen können.
Diese "Authentifizierung" ermöglichen wir Ihnen einfach und sicher mit dem Servicekonto.NRW.
( siehe Hilfe ). • Entwicklungsphase der verschiedenen Anwendungen in enger Abstimmung mit den Modellkommunen, den